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Verordnung
über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald
in Zeiten besonderer Brandgefahr.
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Kundmachung
der Amts- und Gerichtstage 2012 im Bezirksgericht Weiz.
Nähere Informationen im Originaldokument.
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Die Kundmachungen im Internet ersetzen nicht die
Kund- machungspflicht an der realen Amtstafel.
Trotz sorgfältiger Umsetzung kann keine Gewähr für die
Richtigkeit des Inhaltes von Internet- kundmachungen
übernommen werden. Im Zweifelsfall gilt immer der
Anschlag an der Amtstafel des Gemeindeamtes! |
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