Ansicht St. Ruprecht

Mehrtägige Schulveranstaltungen

Der Gemeinderat hat beschlossen die Teilnahme an Schulveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 2 Übernachtungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 10% der Kosten, max. jedoch € 50,00, zu fördern. Schüler und Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben. Dem Antrag ist eine Bestätigung der Schule über die Teilnahme des Schülers beizulegen. Aus dieser haben auch die tatsächlich angefallenen Kosten hervorzugehen. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall innerhalb von 30 Tagen nach Einlangen des Antrags auf ein anzugebendes Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2024 von Werner Reisenhofer.

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